Hinweisgeberportal
Vertrauliche Meldestelle für Hinweise auf Rechts- oder Regelverstöße bei Deploris oder in Projekten, die wir betreuen. Betrieb nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Was Sie melden können
- Verstöße gegen EU- oder deutsches Recht im Geschäftsbetrieb von Deploris
- Verstöße gegen Datenschutz, IT-Sicherheit, Arbeits- oder Steuerrecht
- Interessenskonflikte, Betrugs- oder Korruptionsverdacht
- Diskriminierung, Belästigung oder andere Verstöße gegen unsere Verhaltensgrundsätze
Wie Sie melden
Per E-Mail an unsere interne Meldestelle: hinweisgeber@deploris.com
Die Meldung wird ausschließlich von der verantwortlichen Person bearbeitet. Sie können anonym melden; wenn Sie Kontaktdaten angeben, bestätigen wir den Eingang innerhalb von sieben Tagen und melden das Ergebnis spätestens drei Monate nach der Bestätigung zurück.
Schutz vor Repressalien
Für Meldungen in gutem Glauben nach den Voraussetzungen des HinSchG besteht gesetzlicher Schutz vor Benachteiligung, Kündigung, Mobbing und anderen Repressalien. Deploris verpflichtet sich, keine Repressalien gegen hinweisgebende Personen zu dulden.
Externe Meldestellen
Sie können jederzeit zusätzlich oder stattdessen die externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) nutzen: bundesjustizamt.de.
Datenschutz
Alle übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Meldung verarbeitet und nach Abschluss gemäß HinSchG § 11 aufbewahrt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
